Zweibettzimmer

Zweibettzimmer

Die Unterbringung in einem Krankenhaus hängt maßgeblich vom Krankenversicherungsschutz ab. Die stationäre Versorgung zählt zu den kostenintensivsten Leistungen einer Krankenversicherung. Insbesondere private Versicherer haben hier einen sehr hohen Kostenfaktor abzudecken, da sich hier der Leistungsumfang individuell zusammenstellen lässt. Gesetzlich Krankenversicherten stehen hier nur Regelleistungen zu.

Die Zimmerkategorien

Prinzipiell lassen sich die Zimmer-Kategorien in Kliniken in 3 Stufen unterteilen. Zum einen wären da die Mehrbettzimmer, welche mit bis zum 5 Patienten belegt sein können. Als Regelleistungsempfänger wird der Versicherte in einen dieser untergebracht. Wie viele Zimmergenossen tatsächlich im Zimmer sind, kann vorab nicht geplant werden. Mehrbettzimmer können sowohl 3-Bett-, 4-Bett- oder 5-Bett-Räume sein.
In einem Zweibettzimmer sind hingegen höchstens zwei Patienten untergebracht. Die Unterbringung in einem Zweibettzimmer zählt nicht zu den Regelleistungen, es sei denn das Krankenhaus verfügt über keine Mehrbettzimmer.
Oftmals gehen mit dem Bezug eines Zweibettzimmers weitere Leistungen wie beispielsweise kostenfreier TV-Empfang oder Telefon einher.
Die absolute Luxusvariante der Klinikunterbringung stellt das Einbettzimmer dar. Hier hat der Patient ein ganzes Zimmer für sich alleine und kann damit natürlich auch mehr Freiheiten genießen wie beispielsweise nachts TV zu schauen oder ungestört zu telefonieren usw. Sofern das Krankenhaus über keine Einbettzimmer verfügt, kann alternativ auch eine Unterbringung in einem Zweitbettzimmer ohne Nachbar erfolgen.

Wie kann ein Versicherter mit Regelleistungen dennoch in den Genuss eines Zweibettzimmers kommen?

Sofern die Klinik Zweibettzimmer unbelegt zur Verfügung stehen hat, können auch Kassenpatienten ohne Zuzahlungen in den Genuss kommen ein Zweibettzimmer beziehen zu können. Allerdings ist nicht gewährleistet, dass der Patient über den gesamten Aufenthalt im Zweibettzimmer bleiben kann. Kommen Patienten mit einer zugesicherten Zahlung der „Extrakosten“ können Zimmerverlegungen vorgenommen werden.
Aber auch generell ist es möglich auf diese Zusatzleistung nicht verzichten zu müssen. Während privat Versicherte sich ihr Leistungspaket individuell zusammenstellen können, können gesetzlich Versicherte entweder mit dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung oder mit der eigenen Übernahme der Zusatzkosten in den Genuss kommen.
Wer auf eine Zusatzversicherung verzichtet kann mit dem Krankenhaus einen „Wahlleistungsvertrag“ abschließen. In diesem Fall werden die Zuschläge für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer direkt dem Patienten in Rechnung gestellt. Die Höhe der Zuschläge variiert von Klinik zu Klinik und liegt etwa zwischen € 40,- bis € 60,- pro Tag. Auch fallen die zusätzlichen Leistungen wie beispielsweise Telefon, kostenfreies Parken, Kuchen usw., die die Belegung in einem Zweibettzimmer mit sich bringen je nach Krankenhaus unterschiedlich aus.
In seltenen Fällen übernehmen Krankenkassen die Zuschläge für die Zweibettzimmer, wenn dies für die Genesung unabdinglich ist.